Adresse & Kontakt
Münzstraße 33
86956 Schongau
Telefon: (08861) 211-3379
E-Mail: zulassungsbehoerde@lra-wm.bayern.de
Website: www.weilheim-schongau.de
Öffnungszeiten
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Kfz-Zulassung
Die Zulassungsstelle in Schongau fungiert als zentrale Anlaufstelle für eine Reihe administrativer Vorgänge, die sich auf die Registrierung und Verwaltung von Kraftfahrzeugen beziehen. Diese reichen von der erstmaligen Zulassung von Neufahrzeugen bis hin zur Ummeldung gebrauchter Fahrzeuge und schließen darüber hinaus auch die Ausstellung von Sonderkennzeichen und Feinstaubplaketten ein.
Es ist empfehlenswert, sich vor dem persönlichen Erscheinen bei der Behörde gründlich über die angebotenen Dienstleistungen und die hierfür notwendigen Unterlagen zu informieren.
Zulassungsprozesse
- Erstzulassung von Neufahrzeugen: Die Inverkehrsetzung eines fabrikneuen Fahrzeugs erfordert spezifische Dokumente, darunter die Zulassungsbescheinigung Teil II und die CoC-Papiere, ergänzt um einen gültigen Haftpflichtversicherungsnachweis.
- Umschreibung ohne Halterwechsel: Dieser Vorgang wird notwendig, wenn der Fahrzeughalter ihren Hauptwohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk verlegt. Dies dient dazu, das betreffende Fahrzeug korrekt in den Registern der zuständigen Zulassungsbehörde des neuen Bezirks zu vermerken.
- Umschreibung mit Halterwechsel: Bei einem Eigentümerwechsel eines bereits zugelassenen Fahrzeugs muss eine entsprechende Umschreibung der Zulassungsdaten vorgenommen werden.
- Wiederinbetriebnahme ohne Halterwechsel: Sollten Sie ein Fahrzeug, das auf Ihren Namen abgemeldet wurde, erneut in Betrieb nehmen wollen, ist dies bis zu einer Frist von sieben Jahren möglich. Hierfür sind beide Zulassungsbescheinigungen und ein aktueller Haftpflichtversicherungsnachweis erforderlich.
- Zulassung importierter Fahrzeuge: Für Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert werden, existieren separate Zulassungsprozesse. Hier werden in der Regel die CoC-Papiere benötigt, die durch die fehlenden Zulassungsbescheinigungen ergänzt werden müssen.
- Außerbetriebsetzung: Im allgemeinen Sprachgebrauch oft schlicht als Abmeldung bezeichnet, entbindet den Fahrzeughalter von diversen fortlaufenden Verpflichtungen. Insbesondere erlischt mit der vollzogenen Außerbetriebsetzung die Notwendigkeit, sowohl eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu unterhalten als auch die Kfz-Steuer zu entrichten. Damit stellt die Außerbetriebsetzung eine sinnvolle Option dar, wenn ein Fahrzeug für einen undefinierten Zeitraum aus dem Verkehr gezogen werden soll.
Steuer- und Versicherungsvorteile
- Saisonkennzeichen: Hierbei handelt es sich um eine besondere Zulassungsform, die Kraftfahrzeuge auf einen festgelegten, jedoch variablen Zeitraum beschränkt. Dieser kann zwischen zwei und elf Monaten liegen. Nur während der Laufzeit sind Kfz-Steuern und Versicherungsprämien fällig. Die Laufzeit ist auf der rechten Seite des Kennzeichens angegeben.
- Historische Kennzeichen: Diese werden häufig als Oldtimerkennzeichen bezeichnet und sind für Fahrzeuge reserviert, die das 30. Lebensjahr überschritten haben und im Wesentlichen ihren Originalzustand bewahrt haben. Ein Oldtimergutachten ist für die Erteilung unerlässlich, und die steuerlichen Vorteile können signifikant sein.
- E-Kennzeichen: Dieses Sonderkennzeichen erlaubt es Elektrofahrzeugen, steuerliche Begünstigungen in Anspruch zu nehmen. Die spezielle Kennzeichnung ist dabei Ausdruck einer politischen Intention, nämlich die Emissionsreduktion im Straßenverkehr zu fördern.
- Kurzzeitkennzeichen: Ein temporäres Artefakt für die Dauer von fünf Kalendertagen, inklusive des Tages der Ausstellung durch die Zulassungsbehörde. Es dient primär Probe- und Überführungsfahrten für nicht im Verkehrsregister eingetragene Fahrzeuge. Das Fahrzeug muss dabei verkehrstauglich sein und einer gültigen Versicherung unterliegen.
- Rote Kennzeichen: Diese sind dem Kfz-Handel vorbehalten und fungieren als übertragbare Legitimationsmittel für Probe- und Überführungsfahrten. Die Ziffernfolge '06' folgt in der Regel der Stempelplakette.
- Ausfuhrkennzeichen: Eine spezielle Kategorie für den Export von Fahrzeugen aus der Bundesrepublik. Sie sind bis zu zwölf Monate gültig und erfordern spezielle Versicherungs- und TÜV-Nachweise. Vor allem gebrauchte Fahrzeuge müssen bei der zuständigen Zulassungsstelle vorgeführt werden.
Richtlinien bei Verlust und Diebstahl
Bei der Verwaltung von Fahrzeugen ist die korrekte Handhabe und Aufbewahrung von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen wichtig. Sollten Fahrzeughalter unglücklicherweise mit dem Verlust oder gar Diebstahl von Fahrzeugdokumenten oder Kennzeichen konfrontiert werden, muss schnell gehandelt werden.
Zulassungsbescheinigung Teil I: Ein abhanden gekommenes oder entwendetes Exemplar erzwingt eine baldige Beantragung eines Ersatzes. Es ist des Weiteren rechtlich geboten, im Falle eines Diebstahls eine Anzeige bei den zuständigen Polizeibehörden zu veranlassen.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Ein verlorener oder entwendeter Fahrzeugbrief zieht oft eine Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen nach sich, bis ein adäquater Ersatz ausgestellt werden kann. Zusätzlich ist bei Verlust die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung obligatorisch. Auch hier ist bei einem Diebstahl das Prozedere des Anzeigenerstattens bei der Polizei zwingend.
Kennzeichen: Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen ist es unumgänglich, dies der Zulassungsstelle der betreffenden Stadt oder Gemeinde postwendend zu melden. Die damit verbundene Konsequenz ist die Fahndungsausschreibung der Kennzeichenkombination, gefolgt von einer zehnjährigen Sperrung.
Beschädigte Kennzeichen oder eine Unkenntlichmachung der Plaketten verlangen ebenso eine sofortige Initiative. Die Neuprägung von Schildern oder das erneute Stempeln kann bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Ortes veranlasst werden.
Feinstaubplaketten
Die Feinstaubplaketten stellen ein wichtiges Instrument deutschen Behörden dar, um die Emissionsbelastung im Straßenverkehr zu steuern.
Diese Plaketten, die in den Farben Rot, Gelb und Grün erhältlich sind, signalisieren auf einen Blick die Emissionseigenschaften eines jeden Kraftfahrzeugs. Mittels der Emissionsschlüsselnummern, die in den Fahrzeugpapieren festgehalten sind, erfolgt die Zuteilung der jeweiligen Plakette. Damit wird geregelt, welche Fahrzeuge Zufahrt zu bestimmten, als Umweltzonen ausgewiesenen, städtischen Gebieten haben.
Es ist zu empfehlen, stets gut vorbereitet zu Ihren Terminen bei der Zulassungsstelle in Schongau zu erscheinen. Unvollständige Dokumentation kann den Prozess erheblich verzögern. Im Folgenden finden Sie eine sorgfältig zusammengestellte Übersicht über alle relevanten Dokumente, die Sie möglicherweise benötigen könnten.
Glossar:
ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
CoC: EG-Übereinstimmungsbescheinigung
eVB-Nummer: Elektronische Versicherungsbestätigung
Anmeldung eines Kraftfahrzeugs
- Identifikationsdokument: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- ZB I und ZB II (wenn verfügbar)
- CoC-Dokument (bei Zulassung eines Neufahrzeugs)
- eVB-Nummer
- Aktueller Hauptuntersuchungsbericht
- SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuerabbuchung
- Für abgemeldete Fahrzeuge: Abmeldebescheinigung oder entwertete ZB I
Falls neue Kennzeichen erwünscht sind:
- Vorherige Kennzeichen
- Reservierungsbestätigung für Wunschkennzeichen (falls vorhanden) und neue Kennzeichen
Kennzeichen behalten
Es ist durchaus möglich, das aktuelle Kennzeichen, inklusive des Ortskürzels, bei einem Umzug in Schongau zu behalten. Trotzdem fallen die üblichen Ummeldungskosten an. Das Behalten der aktuellen Schilder bietet den Vorteil, sich die Kosten für neue Schilder zu sparen.
Kfz-Abmeldung und Stilllegung
- ZB I und ZB II
- Bisherige Kennzeichen
Besondere Fälle
Vollmachten und Bevollmächtigungen
Falls der Fahrzeughalter nicht persönlich anwesend sein kann, wird eine Vollmacht benötigt. Dazu ist auch die Vorlage des Ausweises des Halters notwendig.
Unternehmen & Vereinigungen
Je nach Unternehmensform sind unterschiedliche Dokumente erforderlich. Für eine GbR beispielsweise sind eine Gewerbeanmeldung und ein Ausweis des bevollmächtigten Vertreters notwendig. Bei einer GmbH ist statt der Gewerbeanmeldung ein Handelsregisterauszug erforderlich. Freiberufler sollten einen Kammerausweis (z.B. von der Ärztekammer) bereithalten, während Vereine einen Auszug aus dem Vereinsregister vorlegen müssen.
Minderjährige
Für minderjährige Halter: Zustimmungsformular beider Erziehungsberechtigten und deren Ausweisdokumente
Möchten Sie Ihrem Kennzeichen eine persönliche Note verleihen? Dies kann zum Beispiel ein Namenskürzel, ein Geburts- oder Hochzeitsdatum sein. Mit unserem benutzerfreundlichen Online-Tool ist dies kein Problem. Sparen Sie sich unnötige Zeit bei der Fahrzeugzulassung, denn bei uns wird nicht nur die Kennzeichenkombination reserviert, Sie erhalten auch Ihr Wunschkennzeichen direkt nach Hause per DHL geliefert.
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Tipps für die Wunschkennzeichen-Suche
- Viele suchen nach einer Kombination in Verbindung mit einem Geburtstag oder einer Lieblingszahl
- Wenn die Suchoptionen nicht das passende Kennzeichen gefunden haben, sollten Sie die Möglichkeit kennen, dass Sie unabhängig davon wo Sie wohnen, sämtliche verfügbaren Ortskürzel verwenden können, welche es im Zulassungsbezirk Kreis Weilheim-Schongau gibt. Eventuell ist dann das passende Kennzeichen dabei.
- Versteifen Sie sich nicht zu sehr auf eine Kombination, lassen Sie einfach mal Felder frei oder verwenden das ?-Zeichen als Platzhalter.
Mit Einführung des "i-Kfz"-Verfahrens in Ausbaustufe 4 wird der gesamte Zulassungsprozess benutzerfreundlicher. Die Notwendigkeit einer Terminvereinbarung und einer persönlichen Vorsprache in der Zulassungsstelle entfällt, was Ihnen viel Zeit spart.
Ab dem 1. September 2023 können Sie folgende Zulassungsvorgänge in Anspruch nehmen:
- Anmeldung
- Abmeldung
- Wiederzulassung
- Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
- Tageszulassung (neu seit 1. September 2023)
Diese Maßnahmen sollen den bürokratischen Aufwand reduzieren und die Zulassungsprozesse effizienter gestalten.
Die Online-Anmeldung des Autos erfolgt wie folgt:
- Anmeldung im i-Kfz-Portal der Zulassungsstelle Schongau mit Online-Personalausweis
- Sicherheitscode auf dem Fahrzeugbrief freirubbeln
- Daten eingeben (u. a. Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Sicherheitscode, Datum der letzten HU, eVB-Nummer der Versicherung, IBAN des Halters)
- Kennzeichen auswählen oder eingeben
- Antrag abschließen und Gebühr über ePayment zahlen
- Der Antrag wird von einem Sachbearbeiter überprüft, und die Unterlagen werden per Post verschickt. Die Wartezeit im Amt entfällt, da nach erfolgreicher digitaler Neuzulassung sofort losgefahren werden kann.
Die Ummeldung und Abmeldung erfolgen ähnlich wie die Erstzulassung. Der Zulassungsbescheid wird online abrufbar und kann ausgedruckt werden, bevor es sofort losgeht.
Tipps
Nichts ist ärgerlicher als unnötige Zeit aufzuwenden. Daher haben wir Ihnen hier einige Tipps zusammengefasst, um den Vorgang bei der Zulassungsstelle in Schongau so angenehm wie möglich zu gestalten.
➡️ Terminvereinbarung über die Online-Plattform
- Vereinbaren Sie, wenn möglich, online einen Termin.
- Versuchen Sie, bekannte Stoßzeiten zu vermeiden, meist ist montags ein besonders hoher Andrang in den Zulassungsstelle zu erwarten.
- Erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen direkt zum Termin mit (bitte im Vorfeld informieren, was benötigt wird).
- Und sollte es doch zu unvermeidbaren Verzögerungen kommen, bleiben Sie gelassen, vielleicht packen Sie sich einfach ein Buch o.Ä. ein, um die Zeit sinnvoll zu überbrücken.
Der Kauf eines Autos sollte eine gut überlegte Entscheidung sein. Daher geben wir Ihnen hier einen Leitfaden an die Hand, welcher sowohl für Neufahrzeuge als auch für Gebrauchtfahrzeuge angewendet werden kann.
- Behalten Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten im Blick Berücksichtigen Sie nicht nur den Kaufpreis, sondern auch laufende Kosten wie Versicherung, Steuer und Wartung.
- Bedürfnisse kennen Überlegen Sie sich genau, welche Bedürfnisse Ihr neues Auto erfüllen sollte. Berücksichtigen Sie dabei auch Ihren Lebensstil. Haben Sie Kinder und/oder einen Hund? So sollte ausreichend Stauraum verfügbar sein. Werden nur Kurzstrecken oder vorwiegend Langstrecken gefahren? All dies sollten Sie in Ihre Recherche direkt mit einbeziehen.
- Recherche betreiben Informieren Sie sich über die verschiedenen Automarken und vergleichen Sie die engere Auswahl. Hilfreich können hier Testberichte aus dem Internet oder Autozeitschriften sein.
- Kontrolle betreiben Steht ein Kauf bevor, speziell bei einem gebrauchten Auto, so lassen Sie sich sämtliche Unterlagen vorlegen. Überprüfen Sie die Angaben aus der Verkaufsanzeige mit den tatsächlichen Daten (Fahrzeughalter, Erstzulassung, etc.). Fragen Sie auch unbedingt die Fahrzeughistorie ab. Diese zeigt mögliche Unfälle, Schäden und erfolgte Reparaturen des Fahrzeugs auf.
- Auto Probe fahren Kaufen Sie Ihr Auto nicht, bevor Sie es nicht innerhalb einer Probefahrt auf Herz und Nieren überprüft haben. Lassen Sie es auf sich wirken, lassen Sie sich Zeit. Haben Sie ausreichend Sicht aus dem Fahrzeug, wie ist das Fahrverhalten und wie verhält es sich mit dem Komfort?
- Preis verhandeln Alles hat gepasst? Dann geht es ans Eingemachte. Scheuen Sie sich nicht, den Preis nachzuverhandeln. Vergleichen Sie ähnlich angebotene Fahrzeuge und deren Preise und gehen in die Verhandlung. Wenn es Schäden gibt, tragen Sie diese vor und passen den Preis entsprechend nach unten an.
Kaufvertrag unterzeichnen
Wie mit allen Verträgen heißt es auch beim Autokauf sorgfältig lesen und vor allem verstehen, was man unterzeichnet. Scheuen Sie sich nicht, etwas anzusprechen, wenn es Unklarheiten gibt.
Sie möchten die finanzielle Belastung Ihres Fahrzeugs bereits im Voraus abschätzen? Dann nutzen Sie doch den Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums, damit können Sie ganz unkompliziert die jährliche Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug ermitteln. Alles was Sie tun müssen, ist einige grundlegende Informationen zu Ihrem Fahrzeug einzugeben. Die Berechnungsfunktion wird dann die voraussichtliche Jahressteuer für Sie ermitteln.
Download: Formulare
Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
Für Anmeldungen auf minderjährige Fahrzeughalter
Formular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB1
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1
Formular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB2
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2