Adresse & Kontakt
Am Glockenturm 6
63814 Mainaschaff
Telefon: 06021/394700
E-Mail: zulassungsbehoerde@lra-ab.bayern.de
Website: www.landkreis-aschaffenburg.de
Öffnungszeiten
Die Behörde ist aktuell:
06:00 Uhr - 11:00 Uhr
06:00 Uhr - 11:00 Uhr
06:00 Uhr - 11:00 Uhr
06:00 Uhr - 11:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
06:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Kfz-Zulassung
Die Zulassungsstelle in Mainaschaff fungiert als wichtige Institution im Verwaltungsapparat des Straßenverkehrs. Zu ihrem Aufgabenbereichen zählen die Registrierung und Zulassung von Neufahrzeugen, die Ummeldung von Gebrauchtfahrzeugen sowie diverse weitere Dienstleistungen, die für den fortlaufenden Betrieb eines Kraftfahrzeugs notwendig sind. Darunter fallen beispielsweise auch Änderungen an bereits existierenden Fahrzeugdokumenten, die Ausstellung von Feinstaubplaketten und die Handhabung spezialisierter Anliegen, wie der Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen.
Aufgrund der Vielfalt der Dienstleistungen ist es ratsam, sich im Vorfeld des Behördenbesuchs umfassend zu informieren, um den Ablauf des Verwaltungsvorgangs zu optimieren.
Neufahrzeug-Zulassung
Für die erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs sind spezifische Unterlagen erforderlich. Dazu gehören die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie die so genannten CoC-Papiere (Certificate of Conformity), die die Konformität des Fahrzeugs mit europäischen Standards bescheinigen. Ein gültiger Versicherungsnachweis in Form einer eVB-Nummer ist ebenfalls vonnöten.
Umschreibung von Kfz
Die Modalitäten der Umschreibung variieren je nach Umstand. Während eine Umschreibung ohne Halterwechsel vornehmlich bei einem Umzug des Halters in einen neuen Zulassungsbezirk erforderlich wird, ist eine Umschreibung mit Halterwechsel zwingend, wenn das Fahrzeug von einer anderen Person erworben wurde. Beide Szenarien erfordern eine vollumfängliche Überprüfung der erforderlichen Dokumente.
Wiederzulassung und Außerbetriebsetzung
Für die Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs sind beide Teile der Zulassungsbescheinigung sowie eine gültige Haftpflichtversicherung nötig. Hierbei gilt zu beachten, dass maximal sieben Jahre zwischen der Abmeldung und der Wiederzulassung vergehen dürfen. Das Gegenteil der Wiederzulassung stellt die Außerbetriebsetzung dar, bei der das Fahrzeug aus dem aktiven Straßenverkehr genommen und von sämtlichen Abgaben befreit wird.
Spezialfälle: Betriebserlaubnis
Einige Fahrzeugarten, etwa bestimmte Arbeitsmaschinen, dürfen auf Basis einer Betriebserlaubnis im Verkehr bewegt werden, ohne eine reguläre Kfz-Zulassung durchlaufen zu haben. Zudem bietet die Zulassungsstelle in Mainaschaff für den Import von Fahrzeugen aus dem Ausland einen spezialisierten Prozess, der die Ausstellung der fehlenden nationalen Fahrzeugdokumente beinhaltet.
Änderung an Fahrzeugdokumenten
Adress- und Namensänderungen: Eine neue Adresse oder ein neuer Name mag im täglichen Leben schnell geändert sein, aber bei offiziellen Papieren wie den Kfz-Dokumenten ist das eine wichtige Sache. Wenn Sie umziehen oder Ihren Namen ändern, zum Beispiel durch Heirat, müssen diese Änderungen schnell in den Kfz-Papieren eingetragen werden. Das ist wichtig, damit alle Dokumente, also sowohl Ihr Ausweis als auch die Fahrzeugpapiere, dieselben Informationen zeigen. Das ist aus rechtlicher Sicht sehr wichtig.
Technische Modifikationen am Fahrzeug: Ein weites Feld stellen technische Änderungen dar, die von Leistungssteigerung bis zur Modifikation des Fahrzeugtyps reichen können. Tuning-Enthusiasten sollten sich insbesondere der Tatsache bewusst sein, dass solche Änderungen nicht nur eintragungspflichtig sind, sondern oft auch eine Begutachtung durch autorisierte Prüforganisationen wie den TÜV erfordern.
Spezialkennzeichen
Die Zulassungspraxis in der Bundesrepublik Deutschland bietet eine vielfältige Palette an Kennzeichenoptionen, um den verschiedenen Bedürfnissen und Umständen der Fahrzeughalter gerecht zu werden.
Saisonkennzeichen beispielsweise sind eine effiziente Lösung für Fahrzeuge, die nur saisonal bewegt werden. Diese besondere Kennzeichenform erlaubt eine Zulassung für einen definierten Zeitraum von mindestens zwei und maximal elf Monaten, wodurch steuerliche und versicherungstechnische Entlastungen erzielt werden können. Dies bietet sich vor allem für Cabriolets, Motorräder oder Wohnmobile an, die nicht ganzjährig genutzt werden.
Für Oldtimers, die den Erstzulassungszeitpunkt vor 30 Jahren hinter sich haben, existiert das historische Kennzeichen. Diese spezielle Kategorie bietet nicht nur das Privileg einer verminderten Steuerlast, sondern oftmals auch eine günstigere Versicherungseinstufung.
Elektrokennzeichen reflektieren die sich wandelnde Mobilitätslandschaft. Sie dienen der Identifikation von Elektrofahrzeugen und ermöglichen zugleich steuerliche Vorteile, um den Umstieg auf emissionsarme Fahrzeuge zu fördern.
Kurzzeitkennzeichen sind eine pragmatische Lösung für temporäre Anforderungen, wie die Überführung eines kürzlich erworbenen, aber noch nicht zugelassenen Fahrzeugs. Sie sind in der Regel für einen Zeitraum von maximal fünf Tagen gültig und bieten somit Flexibilität für spezielle Mobilitätsbedürfnisse.
Für den kommerziellen Bereich sind rote Kennzeichen sehr nützlich. Diese sind nicht an ein einzelnes Fahrzeug gebunden und können von Händlern und Werkstätten für Probefahrten, Inspektionen oder Überführungen genutzt werden. Rote Kennzeichen sind an bestimmte Kriterien und Berechtigungen gekoppelt und dürfen nur von autorisierten Personen verwendet werden.
Darüber hinaus existieren Ausfuhrkennzeichen, die für die spezielle Situation des Exports von Fahrzeugen ins Ausland reserviert sind. Sie sind zeitlich befristet und dienen der reibungslosen Abwicklung von Transaktionen über nationale Grenzen hinweg.
Umweltplakette
In Deutschland sind Feinstaubplaketten ein wichtiger Faktor zur Verbesserung der Luftqualität in den Städten. Diese Aufkleber werden an der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs angebracht und zeigen die Umweltfreundlichkeit des Autos an. Es gibt vier unterschiedliche Farben: Grün für die umweltfreundlichsten, Rot für die am wenigsten umweltfreundlichen Fahrzeuge, während Blau und Gelb dazwischen liegen.
Fahrzeuge mit einer grünen Plakette dürfen in allen Umweltzonen fahren. Für gelbe und rote Plaketten gibt es Einschränkungen, und sie sind nicht in allen Zonen erlaubt. Blaue Plaketten sind für spezielle Fahrzeuge wie Oldtimer reserviert.
Die Kosten für eine Plakette betragen in der Regel etwa 5 Euro, und sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen und Punkte in Flensburg.
Es wird dringend geraten, sich auf den Gang zur Zulassungsstelle Mainaschaff vorzubereiten. Das bedeutet, im Voraus die genauen Unterlagen in Erfahrung zu bringen und sie vollständig zur Hand zu haben, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Umschreibung auf einen neuen Halter
Für aktuell zugelassene Fahrzeuge:
- Offizieller Ausweis
- Beide Teile der Zulassungsbescheinigung ( I & II)
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht
- Aktuelle Kennzeichen, falls neue Kennzeichen erwünscht sind
- SEPA-Direktmandat für Kfz-Steuer
Bei außerbetriebgesetzten Fahrzeugen:
- Offizieller Ausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Abmeldebescheinigung oder entsprechende Entwertungsdokumente
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht
- SEPA-Direktmandat
Umschreibung ohne Halterwechsel
Für aktuell zugelassene Fahrzeuge:
- Offizieller Ausweis
- Beide Teile der Zulassungsbescheinigung ( I & II)
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht
- SEPA-Direktmandat
Bundesweit besteht die Möglichkeit trotz Umzug das vorhandene Kennzeichen zu behalten.
Für außerbetriebgesetzte Fahrzeuge:
- Offizieller Ausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Abmeldebestätigung oder adäquate Entwertungsdokumente
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht
- Aktuelle Kennzeichen, falls neue Kennzeichen erwünscht sind
- SEPA-Direktmandat
Zulassung eines Neufahrzeugs
- Offizieller Ausweis: Personalausweis, Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, vormals als Fahrzeugbrief bekannt
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Direktmandat zur Entrichtung der Kfz-Steuer
- CoC-Dokument / EG-Übereinstimmungserklärung
Abmeldungsprozess (Außerbetriebsetzung)
- Beide Teile der Zulassungsbescheinigung ( I & II)
- Aktuelle Fahrzeugkennzeichen
Besonderheiten für spezielle Antragsteller
Unternehmen und juristische Personen:
- Offizieller Lichtbildausweis des Vertreters
- Firmenunterlagen: Handelsregisterauszug für GmbHs, Gewerbeanmeldung für GbRs, Berufszulassungsnachweis für Freiberufler und Vereinsregisterauszug für Vereine.
Minderjährige Fahrzeughalter:
- Schriftliche Genehmigung und offizielle Lichtbildausweise beider Erziehungsberechtigten.
Im Vertretungsfall:
- Vollmacht und Einverständniserklärung zur Offenlegung steuerlicher Belange
- Lichtbildausweis des Bevollmächtigten.
In der Zulassungsstelle Mainaschaff steht Ihnen die Option offen, im Vorfeld Ihres persönlichen Besuchs ein individuelles Kennzeichen online zu reservieren. Mit unserem Service und des speziell dafür entwickelten Online-Tools können Sie Ihr individuelles Kennzeichen recherchieren und reservieren. In unserem Service ist die Anfertigung und der Versand der Kennzeichenschilder eingeschlossen.
➡️ Reservieren Sie jetzt Ihr Wunschkennzeichen
So finden Sie am schnellsten Ihr Wunschkennzeichen
- Geben Sie im Kennzeichen ein „?“ (Fragezeichen) als Platzhalter für einen beliebigen Buchstaben oder eine beliebige Ziffer ein, dies erweitert Ihre Möglichkeiten erheblich.
- Wenn Sie Felder einfach leer lassen, können Sie weitere mögliche Kombinationen sehen.
- Oder nutzen Sie unsere vielfältigen Suchmöglichkeiten, einschließlich einer Geburtstags- und Lieblingszahlsuche, um gezielt nach passenden Kombinationen zu suchen.
Mit Einführung des "i-Kfz"-Verfahrens in Ausbaustufe 4 wird der gesamte Zulassungsprozess benutzerfreundlicher. Die Notwendigkeit einer Terminvereinbarung und einer persönlichen Vorsprache in der Zulassungsstelle entfällt, was Ihnen viel Zeit spart.
Ab dem 1. September 2023 können Sie folgende Zulassungsvorgänge in Anspruch nehmen:
- Anmeldung
- Abmeldung
- Wiederzulassung
- Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
- Tageszulassung (neu seit 1. September 2023)
Diese Maßnahmen sollen den bürokratischen Aufwand reduzieren und die Zulassungsprozesse effizienter gestalten.
Die Online-Anmeldung des Autos erfolgt wie folgt:
- Anmeldung im i-Kfz-Portal der Zulassungsstelle Mainaschaff mit Online-Personalausweis
- Sicherheitscode auf dem Fahrzeugbrief freirubbeln
- Daten eingeben (u. a. Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Sicherheitscode, Datum der letzten HU, eVB-Nummer der Versicherung, IBAN des Halters)
- Kennzeichen auswählen oder eingeben
- Antrag abschließen und Gebühr über ePayment zahlen
- Der Antrag wird von einem Sachbearbeiter überprüft, und die Unterlagen werden per Post verschickt. Die Wartezeit im Amt entfällt, da nach erfolgreicher digitaler Neuzulassung sofort losgefahren werden kann.
Die Ummeldung und Abmeldung erfolgen ähnlich wie die Erstzulassung. Der Zulassungsbescheid wird online abrufbar und kann ausgedruckt werden, bevor es sofort losgeht.
Tipps
Ein Termin bei der Zulassungsbehörde in Mainaschaff kann zuweilen als ein zeitintensiver Akt wahrgenommen werden. Trotzdem, mit der richtigen Planung und Vorbereitung ist es durchaus möglich, Ihre Wartezeiten zu minimieren. Hier finden Sie einige Tipps:
➡️ Terminvereinbarung über die Online-Plattform
- Sparen Sie Zeit und Warteschlangen, indem Sie online einen Termin reservieren.
- Stellen Sie sicher, dass Sie sämtliche erforderlichen Dokumente im Original mitbringen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld genau, welche Unterlagen Sie benötigen, um Ihr Anliegen reibungslos erledigen zu können. Fehlen Unterlagen, kann es sein, dass ein zweiter separater Termin vereinbart werden muss.
- Planen Sie auch trotz Termin genügend Zeit ein, es kann dennoch zu gelegentlichen Wartezeiten kommen.
- Evtl. ist auch ein Zulassungsdienst eine sinnvolle Alternative.
Sie ziehen den Kauf eines Gebrauchtwagens in Betracht? Dann kann diese Auflistung von Tipps ein wertvoller Begleiter für Sie sein:
- Die Besichtigung planen und ausreichend Zeit nehmen Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um das Fahrzeug in Ruhe zu begutachten. Eine gründliche Besichtigung ist der erste Schritt auf dem Weg zu einem erfolgreichen Gebrauchtwagenkauf.
- Eine fachkundige Begleitung zur Besichtigung mitnehmen Es kann äußerst hilfreich sein, eine Person mitzunehmen, die sich gut mit Autos auskennt. Eine zusätzliche Meinung und Fachkenntnis können dazu beitragen, potenzielle Probleme zu erkennen.
- Das Fahrzeug auf Unfallschäden überprüfen Eine genaue Untersuchung des Fahrzeugs auf Anzeichen von Unfallschäden ist von entscheidender Bedeutung. Schauen Sie nach Verformungen, Farbunterschieden und anderen Hinweisen auf mögliche Unfälle.
- Den Kilometerstand sorgfältig prüfen Der Kilometerstand ist ein wichtiger Indikator für den Zustand eines Gebrauchtwagens. Vergewissern Sie sich, dass der Kilometerstand glaubwürdig ist und zu den Aufzeichnungen passt.
- Die Gebrauchtwagen-Papiere gründlich lesen Lesen Sie alle Dokumente, die mit dem Fahrzeug geliefert werden, sorgfältig durch. Stellen Sie sicher, dass die Wartungshistorie, die Zulassungspapiere und andere Unterlagen in Ordnung sind.
- Eine ausgiebige Probefahrt machen Eine Probefahrt ist unerlässlich, um das Fahrzeug in Aktion zu erleben. Achten Sie auf Geräusche, Vibrationen und das Fahrverhalten. Testen Sie alle Funktionen und die Bequemlichkeit des Fahrzeugs.
- Auf Ihr Bauchgefühl hören Am Ende ist Ihr Bauchgefühl oft ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung. Wenn etwas nicht stimmt oder Sie sich unwohl fühlen, sollten Sie dies ernst nehmen. Vertrauen Sie Ihrem Instinkt.
Die Kfz-Steuer wird je nach Fahrzeugtyp, Emissionsklasse, Hubraum und anderen Faktoren unterschiedlich berechnet.
Wie hoch die von Ihnen zu entrichtende Kfz-Steuer ausfällt, können Sie ganz einfach mittels des Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums selbst in Erfahrung bringen.
➡️ Kfz-Steuer berechnen mit dem Tool des Bundesfinanzministeriums
Download: Formulare
Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
Für Anmeldungen auf minderjährige Fahrzeughalter
Formular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB1
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1
Formular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB2
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2