Adresse & Kontakt
Mittelweg 2
21709 Oldendorf-Himmelpforten
Öffnungszeiten
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
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geschlossen
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 18:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Kfz-Zulassung
Die Zulassungsstelle in Himmelpforten fungiert als zentrale Anlaufstelle für eine Reihe administrativer Vorgänge, die sich auf die Registrierung und Verwaltung von Kraftfahrzeugen beziehen. Diese reichen von der erstmaligen Zulassung von Neufahrzeugen bis hin zur Ummeldung gebrauchter Fahrzeuge und schließen darüber hinaus auch die Ausstellung von Sonderkennzeichen und Feinstaubplaketten ein.
Es ist empfehlenswert, sich vor dem persönlichen Erscheinen bei der Behörde gründlich über die angebotenen Dienstleistungen und die hierfür notwendigen Unterlagen zu informieren.
Zulassungsprozesse
- Erstzulassung von Neufahrzeugen: Die Inverkehrsetzung eines fabrikneuen Fahrzeugs erfordert spezifische Dokumente, darunter die Zulassungsbescheinigung Teil II und die CoC-Papiere, ergänzt um einen gültigen Haftpflichtversicherungsnachweis.
- Umschreibung ohne Halterwechsel: Dieser Vorgang wird notwendig, wenn der Fahrzeughalter ihren Hauptwohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk verlegt. Dies dient dazu, das betreffende Fahrzeug korrekt in den Registern der zuständigen Zulassungsbehörde des neuen Bezirks zu vermerken.
- Umschreibung mit Halterwechsel: Bei einem Eigentümerwechsel eines bereits zugelassenen Fahrzeugs muss eine entsprechende Umschreibung der Zulassungsdaten vorgenommen werden.
- Wiederinbetriebnahme ohne Halterwechsel: Sollten Sie ein Fahrzeug, das auf Ihren Namen abgemeldet wurde, erneut in Betrieb nehmen wollen, ist dies bis zu einer Frist von sieben Jahren möglich. Hierfür sind beide Zulassungsbescheinigungen und ein aktueller Haftpflichtversicherungsnachweis erforderlich.
- Zulassung importierter Fahrzeuge: Für Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert werden, existieren separate Zulassungsprozesse. Hier werden in der Regel die CoC-Papiere benötigt, die durch die fehlenden Zulassungsbescheinigungen ergänzt werden müssen.
- Außerbetriebsetzung: Im allgemeinen Sprachgebrauch oft schlicht als Abmeldung bezeichnet, entbindet den Fahrzeughalter von diversen fortlaufenden Verpflichtungen. Insbesondere erlischt mit der vollzogenen Außerbetriebsetzung die Notwendigkeit, sowohl eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu unterhalten als auch die Kfz-Steuer zu entrichten. Damit stellt die Außerbetriebsetzung eine sinnvolle Option dar, wenn ein Fahrzeug für einen undefinierten Zeitraum aus dem Verkehr gezogen werden soll.
Steuer- und Versicherungsvorteile
- Saisonkennzeichen: Hierbei handelt es sich um eine besondere Zulassungsform, die Kraftfahrzeuge auf einen festgelegten, jedoch variablen Zeitraum beschränkt. Dieser kann zwischen zwei und elf Monaten liegen. Nur während der Laufzeit sind Kfz-Steuern und Versicherungsprämien fällig. Die Laufzeit ist auf der rechten Seite des Kennzeichens angegeben.
- Historische Kennzeichen: Diese werden häufig als Oldtimerkennzeichen bezeichnet und sind für Fahrzeuge reserviert, die das 30. Lebensjahr überschritten haben und im Wesentlichen ihren Originalzustand bewahrt haben. Ein Oldtimergutachten ist für die Erteilung unerlässlich, und die steuerlichen Vorteile können signifikant sein.
- E-Kennzeichen: Dieses Sonderkennzeichen erlaubt es Elektrofahrzeugen, steuerliche Begünstigungen in Anspruch zu nehmen. Die spezielle Kennzeichnung ist dabei Ausdruck einer politischen Intention, nämlich die Emissionsreduktion im Straßenverkehr zu fördern.
- Kurzzeitkennzeichen: Ein temporäres Artefakt für die Dauer von fünf Kalendertagen, inklusive des Tages der Ausstellung durch die Zulassungsbehörde. Es dient primär Probe- und Überführungsfahrten für nicht im Verkehrsregister eingetragene Fahrzeuge. Das Fahrzeug muss dabei verkehrstauglich sein und einer gültigen Versicherung unterliegen.
- Rote Kennzeichen: Diese sind dem Kfz-Handel vorbehalten und fungieren als übertragbare Legitimationsmittel für Probe- und Überführungsfahrten. Die Ziffernfolge '06' folgt in der Regel der Stempelplakette.
- Ausfuhrkennzeichen: Eine spezielle Kategorie für den Export von Fahrzeugen aus der Bundesrepublik. Sie sind bis zu zwölf Monate gültig und erfordern spezielle Versicherungs- und TÜV-Nachweise. Vor allem gebrauchte Fahrzeuge müssen bei der zuständigen Zulassungsstelle vorgeführt werden.
Richtlinien bei Verlust und Diebstahl
Bei der Verwaltung von Fahrzeugen ist die korrekte Handhabe und Aufbewahrung von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen wichtig. Sollten Fahrzeughalter unglücklicherweise mit dem Verlust oder gar Diebstahl von Fahrzeugdokumenten oder Kennzeichen konfrontiert werden, muss schnell gehandelt werden.
Zulassungsbescheinigung Teil I: Ein abhanden gekommenes oder entwendetes Exemplar erzwingt eine baldige Beantragung eines Ersatzes. Es ist des Weiteren rechtlich geboten, im Falle eines Diebstahls eine Anzeige bei den zuständigen Polizeibehörden zu veranlassen.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Ein verlorener oder entwendeter Fahrzeugbrief zieht oft eine Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen nach sich, bis ein adäquater Ersatz ausgestellt werden kann. Zusätzlich ist bei Verlust die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung obligatorisch. Auch hier ist bei einem Diebstahl das Prozedere des Anzeigenerstattens bei der Polizei zwingend.
Kennzeichen: Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen ist es unumgänglich, dies der Zulassungsstelle der betreffenden Stadt oder Gemeinde postwendend zu melden. Die damit verbundene Konsequenz ist die Fahndungsausschreibung der Kennzeichenkombination, gefolgt von einer zehnjährigen Sperrung.
Beschädigte Kennzeichen oder eine Unkenntlichmachung der Plaketten verlangen ebenso eine sofortige Initiative. Die Neuprägung von Schildern oder das erneute Stempeln kann bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Ortes veranlasst werden.
Feinstaubplaketten
Die Feinstaubplaketten stellen ein wichtiges Instrument deutschen Behörden dar, um die Emissionsbelastung im Straßenverkehr zu steuern.
Diese Plaketten, die in den Farben Rot, Gelb und Grün erhältlich sind, signalisieren auf einen Blick die Emissionseigenschaften eines jeden Kraftfahrzeugs. Mittels der Emissionsschlüsselnummern, die in den Fahrzeugpapieren festgehalten sind, erfolgt die Zuteilung der jeweiligen Plakette. Damit wird geregelt, welche Fahrzeuge Zufahrt zu bestimmten, als Umweltzonen ausgewiesenen, städtischen Gebieten haben.
Es wird dringend geraten, sich auf den Gang zur Zulassungsstelle Himmelpforten vorzubereiten. Das bedeutet, im Voraus die genauen Unterlagen in Erfahrung zu bringen und sie vollständig zur Hand zu haben, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Umschreibung auf einen neuen Halter
Für aktuell zugelassene Fahrzeuge:
- Offizieller Ausweis
- Beide Teile der Zulassungsbescheinigung ( I & II)
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht
- Aktuelle Kennzeichen, falls neue Kennzeichen erwünscht sind
- SEPA-Direktmandat für Kfz-Steuer
Bei außerbetriebgesetzten Fahrzeugen:
- Offizieller Ausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Abmeldebescheinigung oder entsprechende Entwertungsdokumente
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht
- SEPA-Direktmandat
Umschreibung ohne Halterwechsel
Für aktuell zugelassene Fahrzeuge:
- Offizieller Ausweis
- Beide Teile der Zulassungsbescheinigung ( I & II)
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht
- SEPA-Direktmandat
Bundesweit besteht die Möglichkeit trotz Umzug das vorhandene Kennzeichen zu behalten.
Für außerbetriebgesetzte Fahrzeuge:
- Offizieller Ausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Abmeldebestätigung oder adäquate Entwertungsdokumente
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht
- Aktuelle Kennzeichen, falls neue Kennzeichen erwünscht sind
- SEPA-Direktmandat
Zulassung eines Neufahrzeugs
- Offizieller Ausweis: Personalausweis, Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, vormals als Fahrzeugbrief bekannt
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Direktmandat zur Entrichtung der Kfz-Steuer
- CoC-Dokument / EG-Übereinstimmungserklärung
Abmeldungsprozess (Außerbetriebsetzung)
- Beide Teile der Zulassungsbescheinigung ( I & II)
- Aktuelle Fahrzeugkennzeichen
Besonderheiten für spezielle Antragsteller
Unternehmen und juristische Personen:
- Offizieller Lichtbildausweis des Vertreters
- Firmenunterlagen: Handelsregisterauszug für GmbHs, Gewerbeanmeldung für GbRs, Berufszulassungsnachweis für Freiberufler und Vereinsregisterauszug für Vereine.
Minderjährige Fahrzeughalter:
- Schriftliche Genehmigung und offizielle Lichtbildausweise beider Erziehungsberechtigten.
Im Vertretungsfall:
- Vollmacht und Einverständniserklärung zur Offenlegung steuerlicher Belange
- Lichtbildausweis des Bevollmächtigten.
In der Zulassungsstelle Himmelpforten steht Ihnen die Option offen, im Vorfeld Ihres persönlichen Besuchs ein individuelles Kennzeichen online zu reservieren. Mit unserem Service und des speziell dafür entwickelten Online-Tools können Sie Ihr individuelles Kennzeichen recherchieren und reservieren. In unserem Service ist die Anfertigung und der Versand der Kennzeichenschilder eingeschlossen.
➡️ Reservieren Sie jetzt Ihr Wunschkennzeichen
So finden Sie am schnellsten Ihr Wunschkennzeichen
- Geben Sie im Kennzeichen ein „?“ (Fragezeichen) als Platzhalter für einen beliebigen Buchstaben oder eine beliebige Ziffer ein, dies erweitert Ihre Möglichkeiten erheblich.
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Das Projekt i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr revolutioniert das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Online an-, ab- und ummelden und das ganze ohne persönlich zur Zulassungsstelle gehen zu müssen.
Mit der Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 wurde i-Kfz Stufe 4 umgesetzt, wodurch der gesamte Prozess automatisiert und vereinfacht wurde. Eine bahnbrechende Neuerung ist die sofortige Inbetriebsetzung, was bedeutet, dass Sie Ihr zugelassenes Fahrzeug unmittelbar im Straßenverkehr nutzen können.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion: Sie benötigen einen Personalausweis, auf dem die eID-Onlinefunktion aktiviert ist. Hierzu gehört auch die dazugehörige PIN.
- Kartenlesegerät oder Smartphone mit Ausweis-App: Um die Identifikation und den Zugriff auf den Online-Service zu ermöglichen, benötigen Sie entweder ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der kostenlosen Ausweis-App.
- Fahrzeugpapiere mit verdecktem Sicherheitscode: Ihre Fahrzeugpapiere müssen den verdeckten Sicherheitscode enthalten. Dieser Sicherheitscode ist seit 2015 im Teil I der Zulassungsbescheinigung und seit 2018 im Teil II zu finden.
- Es ist ebenfalls möglich, alternative Identifikationsverfahren wie einen elektronischen Aufenthaltstitel zu verwenden.
Wie funktioniert die Online-Zulassung?
- Besuchen Sie das i-Kfz-Portal in Himmelpforten online.
- Online-Personalausweis griffbereit halten.
- Rubbeln Sie den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung frei.
- Geben Sie alle erforderlichen Informationen in das Antragsformular des Portals ein, darunter Ihr Kfz-Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) (falls zutreffend), das Datum der letzten Hauptuntersuchung (HU) und weitere notwendige Daten.
- Ihre eingegebenen Daten werden automatisch überprüft, und Sie werden aufgefordert, die Gebühr über ein elektronisches Zahlungssystem zu bezahlen.
- Nachdem Sie Ihre Eingaben überprüft und den Antrag bestätigt haben, erfolgt eine automatische Echtzeitprüfung.
- Der Zulassungsbescheid und der vorläufige Zulassungsnachweis stehen sofort online zur Verfügung. Innerhalb von 30 Minuten sollten Sie diese herunterladen oder per E-Mail an sich selbst senden.
- Drucken Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis aus und bringen Sie ihn sichtbar am Fahrzeug an. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie berechtigt, sofort loszufahren.
- Der Zulassungsbescheid, der Gebührenbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) und die Kennzeichenplaketten werden von der Zulassungsbehörde per Post verschickt. Sobald Sie diese erhalten haben, müssen Sie nur noch die Plaketten auf Ihr Kennzeichen anbringen.
Tipps
Ein Termin bei der Zulassungsbehörde in Himmelpforten kann zuweilen als ein zeitintensiver Akt wahrgenommen werden. Trotzdem, mit der richtigen Planung und Vorbereitung ist es durchaus möglich, Ihre Wartezeiten zu minimieren. Hier finden Sie einige Tipps:
➡️ Terminvereinbarung über die Online-Plattform
- Sparen Sie Zeit und Warteschlangen, indem Sie online einen Termin reservieren.
- Stellen Sie sicher, dass Sie sämtliche erforderlichen Dokumente im Original mitbringen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld genau, welche Unterlagen Sie benötigen, um Ihr Anliegen reibungslos erledigen zu können. Fehlen Unterlagen, kann es sein, dass ein zweiter separater Termin vereinbart werden muss.
- Planen Sie auch trotz Termin genügend Zeit ein, es kann dennoch zu gelegentlichen Wartezeiten kommen.
- Evtl. ist auch ein Zulassungsdienst eine sinnvolle Alternative.
Der Kauf eines Autos sollte eine gut überlegte Entscheidung sein. Daher geben wir Ihnen hier einen Leitfaden an die Hand, welcher sowohl für Neufahrzeuge als auch für Gebrauchtfahrzeuge angewendet werden kann.
- Behalten Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten im Blick Berücksichtigen Sie nicht nur den Kaufpreis, sondern auch laufende Kosten wie Versicherung, Steuer und Wartung.
- Bedürfnisse kennen Überlegen Sie sich genau, welche Bedürfnisse Ihr neues Auto erfüllen sollte. Berücksichtigen Sie dabei auch Ihren Lebensstil. Haben Sie Kinder und/oder einen Hund? So sollte ausreichend Stauraum verfügbar sein. Werden nur Kurzstrecken oder vorwiegend Langstrecken gefahren? All dies sollten Sie in Ihre Recherche direkt mit einbeziehen.
- Recherche betreiben Informieren Sie sich über die verschiedenen Automarken und vergleichen Sie die engere Auswahl. Hilfreich können hier Testberichte aus dem Internet oder Autozeitschriften sein.
- Kontrolle betreiben Steht ein Kauf bevor, speziell bei einem gebrauchten Auto, so lassen Sie sich sämtliche Unterlagen vorlegen. Überprüfen Sie die Angaben aus der Verkaufsanzeige mit den tatsächlichen Daten (Fahrzeughalter, Erstzulassung, etc.). Fragen Sie auch unbedingt die Fahrzeughistorie ab. Diese zeigt mögliche Unfälle, Schäden und erfolgte Reparaturen des Fahrzeugs auf.
- Auto Probe fahren Kaufen Sie Ihr Auto nicht, bevor Sie es nicht innerhalb einer Probefahrt auf Herz und Nieren überprüft haben. Lassen Sie es auf sich wirken, lassen Sie sich Zeit. Haben Sie ausreichend Sicht aus dem Fahrzeug, wie ist das Fahrverhalten und wie verhält es sich mit dem Komfort?
- Preis verhandeln Alles hat gepasst? Dann geht es ans Eingemachte. Scheuen Sie sich nicht, den Preis nachzuverhandeln. Vergleichen Sie ähnlich angebotene Fahrzeuge und deren Preise und gehen in die Verhandlung. Wenn es Schäden gibt, tragen Sie diese vor und passen den Preis entsprechend nach unten an.
Kaufvertrag unterzeichnen
Wie mit allen Verträgen heißt es auch beim Autokauf sorgfältig lesen und vor allem verstehen, was man unterzeichnet. Scheuen Sie sich nicht, etwas anzusprechen, wenn es Unklarheiten gibt.
Die Kfz-Steuer wird je nach Fahrzeugtyp, Emissionsklasse, Hubraum und anderen Faktoren unterschiedlich berechnet.
Wie hoch die von Ihnen zu entrichtende Kfz-Steuer ausfällt, können Sie ganz einfach mittels des Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums selbst in Erfahrung bringen.
➡️ Kfz-Steuer berechnen mit dem Tool des Bundesfinanzministeriums
Download: Formulare
Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
Für Anmeldungen auf minderjährige Fahrzeughalter
Formular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB1
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1
Formular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB2
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2