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Kfz-Zulassung
Die Zulassungsstelle in Greifswald fungiert als wichtige Institution im Verwaltungsapparat des Straßenverkehrs. Zu ihrem Aufgabenbereichen zählen die Registrierung und Zulassung von Neufahrzeugen, die Ummeldung von Gebrauchtfahrzeugen sowie diverse weitere Dienstleistungen, die für den fortlaufenden Betrieb eines Kraftfahrzeugs notwendig sind. Darunter fallen beispielsweise auch Änderungen an bereits existierenden Fahrzeugdokumenten, die Ausstellung von Feinstaubplaketten und die Handhabung spezialisierter Anliegen, wie der Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen.
Aufgrund der Vielfalt der Dienstleistungen ist es ratsam, sich im Vorfeld des Behördenbesuchs umfassend zu informieren, um den Ablauf des Verwaltungsvorgangs zu optimieren.
Neufahrzeug-Zulassung
Für die erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs sind spezifische Unterlagen erforderlich. Dazu gehören die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie die so genannten CoC-Papiere (Certificate of Conformity), die die Konformität des Fahrzeugs mit europäischen Standards bescheinigen. Ein gültiger Versicherungsnachweis in Form einer eVB-Nummer ist ebenfalls vonnöten.
Umschreibung von Kfz
Die Modalitäten der Umschreibung variieren je nach Umstand. Während eine Umschreibung ohne Halterwechsel vornehmlich bei einem Umzug des Halters in einen neuen Zulassungsbezirk erforderlich wird, ist eine Umschreibung mit Halterwechsel zwingend, wenn das Fahrzeug von einer anderen Person erworben wurde. Beide Szenarien erfordern eine vollumfängliche Überprüfung der erforderlichen Dokumente.
Wiederzulassung und Außerbetriebsetzung
Für die Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs sind beide Teile der Zulassungsbescheinigung sowie eine gültige Haftpflichtversicherung nötig. Hierbei gilt zu beachten, dass maximal sieben Jahre zwischen der Abmeldung und der Wiederzulassung vergehen dürfen. Das Gegenteil der Wiederzulassung stellt die Außerbetriebsetzung dar, bei der das Fahrzeug aus dem aktiven Straßenverkehr genommen und von sämtlichen Abgaben befreit wird.
Spezialfälle: Betriebserlaubnis
Einige Fahrzeugarten, etwa bestimmte Arbeitsmaschinen, dürfen auf Basis einer Betriebserlaubnis im Verkehr bewegt werden, ohne eine reguläre Kfz-Zulassung durchlaufen zu haben. Zudem bietet die Zulassungsstelle in Greifswald für den Import von Fahrzeugen aus dem Ausland einen spezialisierten Prozess, der die Ausstellung der fehlenden nationalen Fahrzeugdokumente beinhaltet.
Änderung an Fahrzeugdokumenten
Adress- und Namensänderungen: Eine neue Adresse oder ein neuer Name mag im täglichen Leben schnell geändert sein, aber bei offiziellen Papieren wie den Kfz-Dokumenten ist das eine wichtige Sache. Wenn Sie umziehen oder Ihren Namen ändern, zum Beispiel durch Heirat, müssen diese Änderungen schnell in den Kfz-Papieren eingetragen werden. Das ist wichtig, damit alle Dokumente, also sowohl Ihr Ausweis als auch die Fahrzeugpapiere, dieselben Informationen zeigen. Das ist aus rechtlicher Sicht sehr wichtig.
Technische Modifikationen am Fahrzeug: Ein weites Feld stellen technische Änderungen dar, die von Leistungssteigerung bis zur Modifikation des Fahrzeugtyps reichen können. Tuning-Enthusiasten sollten sich insbesondere der Tatsache bewusst sein, dass solche Änderungen nicht nur eintragungspflichtig sind, sondern oft auch eine Begutachtung durch autorisierte Prüforganisationen wie den TÜV erfordern.
Spezialkennzeichen
Die Zulassungspraxis in der Bundesrepublik Deutschland bietet eine vielfältige Palette an Kennzeichenoptionen, um den verschiedenen Bedürfnissen und Umständen der Fahrzeughalter gerecht zu werden.
Saisonkennzeichen beispielsweise sind eine effiziente Lösung für Fahrzeuge, die nur saisonal bewegt werden. Diese besondere Kennzeichenform erlaubt eine Zulassung für einen definierten Zeitraum von mindestens zwei und maximal elf Monaten, wodurch steuerliche und versicherungstechnische Entlastungen erzielt werden können. Dies bietet sich vor allem für Cabriolets, Motorräder oder Wohnmobile an, die nicht ganzjährig genutzt werden.
Für Oldtimers, die den Erstzulassungszeitpunkt vor 30 Jahren hinter sich haben, existiert das historische Kennzeichen. Diese spezielle Kategorie bietet nicht nur das Privileg einer verminderten Steuerlast, sondern oftmals auch eine günstigere Versicherungseinstufung.
Elektrokennzeichen reflektieren die sich wandelnde Mobilitätslandschaft. Sie dienen der Identifikation von Elektrofahrzeugen und ermöglichen zugleich steuerliche Vorteile, um den Umstieg auf emissionsarme Fahrzeuge zu fördern.
Kurzzeitkennzeichen sind eine pragmatische Lösung für temporäre Anforderungen, wie die Überführung eines kürzlich erworbenen, aber noch nicht zugelassenen Fahrzeugs. Sie sind in der Regel für einen Zeitraum von maximal fünf Tagen gültig und bieten somit Flexibilität für spezielle Mobilitätsbedürfnisse.
Für den kommerziellen Bereich sind rote Kennzeichen sehr nützlich. Diese sind nicht an ein einzelnes Fahrzeug gebunden und können von Händlern und Werkstätten für Probefahrten, Inspektionen oder Überführungen genutzt werden. Rote Kennzeichen sind an bestimmte Kriterien und Berechtigungen gekoppelt und dürfen nur von autorisierten Personen verwendet werden.
Darüber hinaus existieren Ausfuhrkennzeichen, die für die spezielle Situation des Exports von Fahrzeugen ins Ausland reserviert sind. Sie sind zeitlich befristet und dienen der reibungslosen Abwicklung von Transaktionen über nationale Grenzen hinweg.
Umweltplakette
In Deutschland sind Feinstaubplaketten ein wichtiger Faktor zur Verbesserung der Luftqualität in den Städten. Diese Aufkleber werden an der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs angebracht und zeigen die Umweltfreundlichkeit des Autos an. Es gibt vier unterschiedliche Farben: Grün für die umweltfreundlichsten, Rot für die am wenigsten umweltfreundlichen Fahrzeuge, während Blau und Gelb dazwischen liegen.
Fahrzeuge mit einer grünen Plakette dürfen in allen Umweltzonen fahren. Für gelbe und rote Plaketten gibt es Einschränkungen, und sie sind nicht in allen Zonen erlaubt. Blaue Plaketten sind für spezielle Fahrzeuge wie Oldtimer reserviert.
Die Kosten für eine Plakette betragen in der Regel etwa 5 Euro, und sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen und Punkte in Flensburg.
Bitte informieren Sie sich im Voraus über alle für Ihren Anlass mitzubringenden Unterlagen. Nachstehend erhalten Sie einen detaillierten Überblick, der Ihnen dabei helfen soll, alle nötigen Schritte für die unterschiedlichen Anliegen bei der Zulassungsstelle in Greifswald effizient vorzubereiten.
Umschreibung mit Wechsel des Halters
Für bereits angemeldete Fahrzeuge:
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zur Abführung der Kfz-Steuer
- Bericht der Haupt- und Abgasuntersuchung
- Alte Kennzeichenschilder (bei Neuzuweisung einer Kennzeichenkombination)
Für abgemeldete Fahrzeuge:
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zur Abführung der Kfz-Steuer
- Bericht der Haupt- und Abgasuntersuchung
Umschreibung ohne Halterwechsel
Für aktuell angemeldete Fahrzeuge:
- (Alle genannten Dokumente aus dem Abschnitt "Umschreibung mit Wechsel des Halters")
Für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge:
- (Alle genannten Dokumente aus dem Abschnitt "Umschreibung mit Wechsel des Halters für abgemeldete Fahrzeuge")
Wunschkennzeichen
- Reservierungsbestätigung oder erhaltene PIN
- Neu angefertigte Kennzeichenschilder (falls vorhanden)
Zulassung eines Neufahrzeugs
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zur Abführung der Kfz-Steuer
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
Stilllegung eines Fahrzeugs (Außerbetriebsetzung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Vorhandene Fahrzeugkennzeichen
Für Unternehmen und eingetragene Vereine
- Ausweis des rechtlich Vertretungsberechtigten
- Bei GbR: Gewerbeanmeldung
- Bei juristischen Entitäten z.B. GmbH: Aktueller Handelsregisterauszug
- Bei freien Berufen: Nachweis der zugehörigen Kammer
- Bei Vereinen: Aktueller Vereinsregisterauszug
Bei Stellvertretung
- Ausgefertigte Vollmacht
- Einverständniserklärung zur Prüfung steuerlicher Verhältnisse
- Identifikationsdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Bei minderjährigen Kfz-Haltern
- Identifikationsdokumente beider sorgeberechtigten Elternteile
- Unterschriebenes Formular der Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten.
Möchten Sie Ihrem Kennzeichen eine persönliche Note verleihen? Dies kann zum Beispiel ein Namenskürzel, ein Geburts- oder Hochzeitsdatum sein. Mit unserem benutzerfreundlichen Online-Tool ist dies kein Problem. Sparen Sie sich unnötige Zeit bei der Fahrzeugzulassung, denn bei uns wird nicht nur die Kennzeichenkombination reserviert, Sie erhalten auch Ihr Wunschkennzeichen direkt nach Hause per DHL geliefert.
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Tipps für die Wunschkennzeichen-Suche
- Viele suchen nach einer Kombination in Verbindung mit einem Geburtstag oder einer Lieblingszahl
- Wenn die Suchoptionen nicht das passende Kennzeichen gefunden haben, sollten Sie die Möglichkeit kennen, dass Sie unabhängig davon wo Sie wohnen, sämtliche verfügbaren Ortskürzel verwenden können, welche es im Zulassungsbezirk Kreis Vorpommern-Greifswald gibt. Eventuell ist dann das passende Kennzeichen dabei.
- Versteifen Sie sich nicht zu sehr auf eine Kombination, lassen Sie einfach mal Felder frei oder verwenden das ?-Zeichen als Platzhalter.
Das Projekt i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr revolutioniert das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Online an-, ab- und ummelden und das ganze ohne persönlich zur Zulassungsstelle gehen zu müssen.
Mit der Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 wurde i-Kfz Stufe 4 umgesetzt, wodurch der gesamte Prozess automatisiert und vereinfacht wurde. Eine bahnbrechende Neuerung ist die sofortige Inbetriebsetzung, was bedeutet, dass Sie Ihr zugelassenes Fahrzeug unmittelbar im Straßenverkehr nutzen können.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion: Sie benötigen einen Personalausweis, auf dem die eID-Onlinefunktion aktiviert ist. Hierzu gehört auch die dazugehörige PIN.
- Kartenlesegerät oder Smartphone mit Ausweis-App: Um die Identifikation und den Zugriff auf den Online-Service zu ermöglichen, benötigen Sie entweder ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der kostenlosen Ausweis-App.
- Fahrzeugpapiere mit verdecktem Sicherheitscode: Ihre Fahrzeugpapiere müssen den verdeckten Sicherheitscode enthalten. Dieser Sicherheitscode ist seit 2015 im Teil I der Zulassungsbescheinigung und seit 2018 im Teil II zu finden.
- Es ist ebenfalls möglich, alternative Identifikationsverfahren wie einen elektronischen Aufenthaltstitel zu verwenden.
Wie funktioniert die Online-Zulassung?
- Besuchen Sie das i-Kfz-Portal in Greifswald online.
- Online-Personalausweis griffbereit halten.
- Rubbeln Sie den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung frei.
- Geben Sie alle erforderlichen Informationen in das Antragsformular des Portals ein, darunter Ihr Kfz-Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) (falls zutreffend), das Datum der letzten Hauptuntersuchung (HU) und weitere notwendige Daten.
- Ihre eingegebenen Daten werden automatisch überprüft, und Sie werden aufgefordert, die Gebühr über ein elektronisches Zahlungssystem zu bezahlen.
- Nachdem Sie Ihre Eingaben überprüft und den Antrag bestätigt haben, erfolgt eine automatische Echtzeitprüfung.
- Der Zulassungsbescheid und der vorläufige Zulassungsnachweis stehen sofort online zur Verfügung. Innerhalb von 30 Minuten sollten Sie diese herunterladen oder per E-Mail an sich selbst senden.
- Drucken Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis aus und bringen Sie ihn sichtbar am Fahrzeug an. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie berechtigt, sofort loszufahren.
- Der Zulassungsbescheid, der Gebührenbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) und die Kennzeichenplaketten werden von der Zulassungsbehörde per Post verschickt. Sobald Sie diese erhalten haben, müssen Sie nur noch die Plaketten auf Ihr Kennzeichen anbringen.
Tipps
Nichts ist ärgerlicher als unnötige Zeit aufzuwenden. Daher haben wir Ihnen hier einige Tipps zusammengefasst, um den Vorgang bei der Zulassungsstelle in Greifswald so angenehm wie möglich zu gestalten.
➡️ Terminvereinbarung über die Online-Plattform
- Vereinbaren Sie, wenn möglich, online einen Termin.
- Versuchen Sie, bekannte Stoßzeiten zu vermeiden, meist ist montags ein besonders hoher Andrang in den Zulassungsstelle zu erwarten.
- Erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen direkt zum Termin mit (bitte im Vorfeld informieren, was benötigt wird).
- Und sollte es doch zu unvermeidbaren Verzögerungen kommen, bleiben Sie gelassen, vielleicht packen Sie sich einfach ein Buch o.Ä. ein, um die Zeit sinnvoll zu überbrücken.
Sie ziehen den Kauf eines Gebrauchtwagens in Betracht? Dann kann diese Auflistung von Tipps ein wertvoller Begleiter für Sie sein:
- Die Besichtigung planen und ausreichend Zeit nehmen Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um das Fahrzeug in Ruhe zu begutachten. Eine gründliche Besichtigung ist der erste Schritt auf dem Weg zu einem erfolgreichen Gebrauchtwagenkauf.
- Eine fachkundige Begleitung zur Besichtigung mitnehmen Es kann äußerst hilfreich sein, eine Person mitzunehmen, die sich gut mit Autos auskennt. Eine zusätzliche Meinung und Fachkenntnis können dazu beitragen, potenzielle Probleme zu erkennen.
- Das Fahrzeug auf Unfallschäden überprüfen Eine genaue Untersuchung des Fahrzeugs auf Anzeichen von Unfallschäden ist von entscheidender Bedeutung. Schauen Sie nach Verformungen, Farbunterschieden und anderen Hinweisen auf mögliche Unfälle.
- Den Kilometerstand sorgfältig prüfen Der Kilometerstand ist ein wichtiger Indikator für den Zustand eines Gebrauchtwagens. Vergewissern Sie sich, dass der Kilometerstand glaubwürdig ist und zu den Aufzeichnungen passt.
- Die Gebrauchtwagen-Papiere gründlich lesen Lesen Sie alle Dokumente, die mit dem Fahrzeug geliefert werden, sorgfältig durch. Stellen Sie sicher, dass die Wartungshistorie, die Zulassungspapiere und andere Unterlagen in Ordnung sind.
- Eine ausgiebige Probefahrt machen Eine Probefahrt ist unerlässlich, um das Fahrzeug in Aktion zu erleben. Achten Sie auf Geräusche, Vibrationen und das Fahrverhalten. Testen Sie alle Funktionen und die Bequemlichkeit des Fahrzeugs.
- Auf Ihr Bauchgefühl hören Am Ende ist Ihr Bauchgefühl oft ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung. Wenn etwas nicht stimmt oder Sie sich unwohl fühlen, sollten Sie dies ernst nehmen. Vertrauen Sie Ihrem Instinkt.
Die Kfz-Steuer wird je nach Fahrzeugtyp, Emissionsklasse, Hubraum und anderen Faktoren unterschiedlich berechnet.
Wie hoch die von Ihnen zu entrichtende Kfz-Steuer ausfällt, können Sie ganz einfach mittels des Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums selbst in Erfahrung bringen.
➡️ Kfz-Steuer berechnen mit dem Tool des Bundesfinanzministeriums
Download: Formulare
Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
Für Anmeldungen auf minderjährige Fahrzeughalter
Formular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB1
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1
Formular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB2
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2