Adresse & Kontakt
Jahnstraße 45
16321 Bernau bei Berlin
Öffnungszeiten
Die Behörde ist aktuell:
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Kfz-Zulassung
Die Zulassungsstelle Bernau bei Berlin ist eine Instanz in der Verkehrsinfrastruktur und -regulierung der Bundesrepublik.
Das Spektrum der Aufgaben dieser Behörde ist breit gefächert. Zu den Kerndienstleistungen gehören nicht nur die Anmeldung von Neufahrzeugen und die Ummeldung von Gebrauchtfahrzeugen, sondern auch eine Reihe anderer, teilweise hochspezialisierter Vorgänge. Dazu zählen beispielsweise die Änderung von Fahrzeugdokumenten, die Ausstellung von Feinstaubplaketten und die Bearbeitung von Sonderfällen wie Kurzzeitkennzeichen.
Zulassung und Umschreibung
Erstzulassung eines Neufahrzeugs: In diesem Fall sind fabrikneue Fahrzeuge Gegenstand der Registrierung. Vorhanden sein müssen die Zulassungsbescheinigung Teil II und die so genannten CoC-Papiere (Certificate of Conformity), die die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den EU-Regelungen bescheinigen. Ergänzend ist ein gültiger Versicherungsnachweis unerlässlich.
Umschreibung ohne Halterwechsel: Diese Prozedur tritt in Kraft, wenn der Fahrzeughalter aus einem anderen Zulassungsbezirk nach Bernau bei Berlin umzieht. Seit dem 01.01.2015 ist eine bundesweite Kennzeichenmitnahme möglich. Dies bedeutet, dass Fahrzeughalter ihr bestehendes Kennzeichen auch nach einem Umzug in ein anderes Zulassungsbezirk behalten dürfen.
Umschreibung mit Halterwechsel: Hier steht der Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs im Fokus. Das Fahrzeug muss unverzüglich auf den neuen Halter umgeschrieben werden.
Wiederzulassung ohne Halterwechsel: Wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde und nun erneut auf denselben Halter zugelassen werden soll, sprechen wir von einer Wiederzulassung ohne Halterwechsel. Eine zeitliche Begrenzung existiert hier: Der Zeitraum zwischen Ab- und Wiederanmeldung darf maximal sieben Jahre betragen.
Zulassung mittels Betriebserlaubnis: Es gibt besondere Fahrzeugtypen wie Arbeitsmaschinen, die keine normale Kfz-Zulassung brauchen. Für diese Fahrzeuge gibt es eine spezielle Erlaubnis, die es erlaubt, sie im Straßenverkehr zu nutzen.
Import-Zulassung: Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert werden, durchlaufen einen speziellen Zulassungsprozess. Unter Vorlage der CoC-Papiere erstellt die Zulassungsstelle Bernau bei Berlin die benötigten Zulassungsbescheinigungen, um die ordnungsgemäße Registrierung abzuschließen.
Kfz-Abmeldung
Wenn Sie Ihr Auto nicht mehr benutzen wollen, müssen Sie es abmelden. Das nennt man auch "Außerbetriebsetzung". Danach müssen Sie keine Kfz-Steuer mehr zahlen und das Auto ist nicht mehr versichert. Achtung: Sie dürfen es dann nicht mehr auf der Straße fahren oder parken.
Aktualisierung Kfz-Dokumente
Im Laufe der Fahrzeughaltung können verschiedene Anpassungen an den offiziellen Dokumenten und Registrierungsdaten notwendig werden. Diese Änderungen können mehrere Kategorien umfassen:
Änderung der Anschrift: Wenn Sie innerhalb Ihres Zulassungsbezirks umziehen, ist es unabdingbar, die aktualisierte Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein) zu vermerken. Ein kompletter Prozess der Umschreibung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Namensänderung des Halters: Verändert sich der Name des Fahrzeughalters – beispielsweise durch Heirat oder eine andere Form der Namensänderung – so muss diese Änderung in beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II) offiziell festgehalten werden.
Modifikation des Saisonzeitraums: Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Saisonzeitraum zu modifizieren. Beachten Sie, dass auch die Versicherung über solche Anpassungen informiert werden muss.
Technische Modifikationen: Sollten Sie Änderungen an den technischen Eigenschaften des Fahrzeugs vornehmen, ist es obligatorisch, diese in den Zulassungsdokumenten zu aktualisieren. Abhängig von der Art der Änderung kann dies eine technische Überprüfung durch eine zugelassene Prüforganisation, wie zum Beispiel den TÜV, erforderlich machen.
Übersicht Sonderkennzeichen
Im deutschen Verkehrswesen gibt es verschiedene Sonderkennzeichen, die jeweils bestimmte Nutzungsbedingungen und Vorteile bieten. Diese Kennzeichen kategorisieren Fahrzeuge nach ihrem Verwendungszweck und technischen Merkmalen. Die Vergabe ist an bestimmte Voraussetzungen und Nachweise gebunden. Hier eine Übersicht der gängigsten Sonderkennzeichen:
Historische Kennzeichen (H-Kennzeichen): Ein H-Kennzeichen wird an Fahrzeuge vergeben, die eine Altersgrenze von mindestens 30 Jahren überschritten haben und sich weitestgehend im Originalzustand befinden. Die Zulassung unter dieser Kategorie ist eingeschränkt, jedoch können solche Fahrzeuge von bestimmten regulativen Beschränkungen, wie beispielsweise Fahrverboten in Umweltzonen, ausgenommen sein.
Elektrokennzeichen: Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechnologien, etwa Elektro- oder Wasserstoffantrieb, können mit einem speziellen Elektrokennzeichen versehen werden. Diese Fahrzeuge genießen einige Privilegien, wie die Befreiung von bestimmten Verkehrsbeschränkungen oder die Möglichkeit, in ausgewählten Städten kostenfrei zu parken.
Rote Kennzeichen: Diese Kennzeichen sind für gewerbliche Nutzer wie Autohäuser und Werkstätten bestimmt und erlauben das Bewegen von Fahrzeugen zu speziellen Anlässen wie Testfahrten oder Überführungen. Die Gültigkeit dieser Kennzeichen ist zeitlich und zweckgebunden begrenzt.
Kurzzeitkennzeichen: Für temporäre Einsätze, wie etwa Überführungs- oder Probefahrten, können Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Diese sind für eine Dauer von bis zu fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen gültig und setzen eine gültige Haftpflichtversicherung sowie einen verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeugs voraus.
Saisonkennzeichen: Fahrzeuge können mit einem Saisonkennzeichen für eine begrenzte Zeitdauer, variabel zwischen zwei und elf Monaten, zugelassen werden. Die Gültigkeitsdauer wird direkt auf dem Kennzeichen vermerkt.
Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen): Wenn ein Fahrzeug zur Ausfuhr ins Ausland vorgesehen ist, ist die Beantragung eines speziellen Ausfuhrkennzeichens obligatorisch. Diese Kennzeichen sind bis zu einer maximalen Dauer von zwölf Monaten gültig und erfordern eine spezifische Versicherung sowie die Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle.
Es ist zu empfehlen, stets gut vorbereitet zu Ihren Terminen bei der Zulassungsstelle in Bernau bei Berlin zu erscheinen. Unvollständige Dokumentation kann den Prozess erheblich verzögern. Im Folgenden finden Sie eine sorgfältig zusammengestellte Übersicht über alle relevanten Dokumente, die Sie möglicherweise benötigen könnten.
Glossar:
ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
CoC: EG-Übereinstimmungsbescheinigung
eVB-Nummer: Elektronische Versicherungsbestätigung
Anmeldung eines Kraftfahrzeugs
- Identifikationsdokument: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- ZB I und ZB II (wenn verfügbar)
- CoC-Dokument (bei Zulassung eines Neufahrzeugs)
- eVB-Nummer
- Aktueller Hauptuntersuchungsbericht
- SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuerabbuchung
- Für abgemeldete Fahrzeuge: Abmeldebescheinigung oder entwertete ZB I
Falls neue Kennzeichen erwünscht sind:
- Vorherige Kennzeichen
- Reservierungsbestätigung für Wunschkennzeichen (falls vorhanden) und neue Kennzeichen
Kennzeichen behalten
Es ist durchaus möglich, das aktuelle Kennzeichen, inklusive des Ortskürzels, bei einem Umzug in Bernau bei Berlin zu behalten. Trotzdem fallen die üblichen Ummeldungskosten an. Das Behalten der aktuellen Schilder bietet den Vorteil, sich die Kosten für neue Schilder zu sparen.
Kfz-Abmeldung und Stilllegung
- ZB I und ZB II
- Bisherige Kennzeichen
Besondere Fälle
Vollmachten und Bevollmächtigungen
Falls der Fahrzeughalter nicht persönlich anwesend sein kann, wird eine Vollmacht benötigt. Dazu ist auch die Vorlage des Ausweises des Halters notwendig.
Unternehmen & Vereinigungen
Je nach Unternehmensform sind unterschiedliche Dokumente erforderlich. Für eine GbR beispielsweise sind eine Gewerbeanmeldung und ein Ausweis des bevollmächtigten Vertreters notwendig. Bei einer GmbH ist statt der Gewerbeanmeldung ein Handelsregisterauszug erforderlich. Freiberufler sollten einen Kammerausweis (z.B. von der Ärztekammer) bereithalten, während Vereine einen Auszug aus dem Vereinsregister vorlegen müssen.
Minderjährige
Für minderjährige Halter: Zustimmungsformular beider Erziehungsberechtigten und deren Ausweisdokumente
Möchten Sie Ihrem Kennzeichen eine persönliche Note verleihen? Dies kann zum Beispiel ein Namenskürzel, ein Geburts- oder Hochzeitsdatum sein. Mit unserem benutzerfreundlichen Online-Tool ist dies kein Problem. Sparen Sie sich unnötige Zeit bei der Fahrzeugzulassung, denn bei uns wird nicht nur die Kennzeichenkombination reserviert, Sie erhalten auch Ihr Wunschkennzeichen direkt nach Hause per DHL geliefert.
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Tipps für die Wunschkennzeichen-Suche
- Viele suchen nach einer Kombination in Verbindung mit einem Geburtstag oder einer Lieblingszahl
- Wenn die Suchoptionen nicht das passende Kennzeichen gefunden haben, sollten Sie die Möglichkeit kennen, dass Sie unabhängig davon wo Sie wohnen, sämtliche verfügbaren Ortskürzel verwenden können, welche es im Zulassungsbezirk Kreis Barnim gibt. Eventuell ist dann das passende Kennzeichen dabei.
- Versteifen Sie sich nicht zu sehr auf eine Kombination, lassen Sie einfach mal Felder frei oder verwenden das ?-Zeichen als Platzhalter.
Mit Einführung des "i-Kfz"-Verfahrens in Ausbaustufe 4 wird der gesamte Zulassungsprozess benutzerfreundlicher. Die Notwendigkeit einer Terminvereinbarung und einer persönlichen Vorsprache in der Zulassungsstelle entfällt, was Ihnen viel Zeit spart.
Ab dem 1. September 2023 können Sie folgende Zulassungsvorgänge in Anspruch nehmen:
- Anmeldung
- Abmeldung
- Wiederzulassung
- Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
- Tageszulassung (neu seit 1. September 2023)
Diese Maßnahmen sollen den bürokratischen Aufwand reduzieren und die Zulassungsprozesse effizienter gestalten.
Die Online-Anmeldung des Autos erfolgt wie folgt:
- Anmeldung im i-Kfz-Portal der Zulassungsstelle Bernau bei Berlin mit Online-Personalausweis
- Sicherheitscode auf dem Fahrzeugbrief freirubbeln
- Daten eingeben (u. a. Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Sicherheitscode, Datum der letzten HU, eVB-Nummer der Versicherung, IBAN des Halters)
- Kennzeichen auswählen oder eingeben
- Antrag abschließen und Gebühr über ePayment zahlen
- Der Antrag wird von einem Sachbearbeiter überprüft, und die Unterlagen werden per Post verschickt. Die Wartezeit im Amt entfällt, da nach erfolgreicher digitaler Neuzulassung sofort losgefahren werden kann.
Die Ummeldung und Abmeldung erfolgen ähnlich wie die Erstzulassung. Der Zulassungsbescheid wird online abrufbar und kann ausgedruckt werden, bevor es sofort losgeht.
Tipps
Einer der wertvollsten Tipps ist in jedem Fall, online einen Termin bei der Zulassungsstelle Bernau bei Berlin zu reservieren.
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Weiter können Sie folgendes beachten:
- Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Originaldokumente mitbringen. Recherchieren Sie im Vorfeld genau, welche Unterlagen Sie benötigen, um Ihre Anmeldung reibungslos abzuwickeln.
- Prüfen Sie die Stoßzeiten und versuchen Sie, diese zu vermeiden, sofern möglich. Normalerweise sind der Wochenbeginn, die Tage vor Feiertagen und der Monatsanfang besonders gut besucht. Entscheiden Sie sich stattdessen für ruhigere Tage für Ihren Termin.
- Trotz Termin sollten Sie einen ausreichenden Zeitpuffer einplanen. Ein Buch oder eine Zeitschrift in der Tasche sorgen für sinnvolle Beschäftigung während unvorhersehbaren Wartezeiten.
- Überlegen Sie, ob ein Zulassungsdienst für Sie in Frage kommt. Diese Dienstleister können den bürokratischen Prozess für Sie übernehmen, jedoch gegen eine Servicegebühr. Vergleichen Sie die Kosten und den Nutzen, um zu entscheiden, ob dies für Sie eine sinnvolle Option ist.
Sie ziehen den Kauf eines Gebrauchtwagens in Betracht? Dann kann diese Auflistung von Tipps ein wertvoller Begleiter für Sie sein:
- Die Besichtigung planen und ausreichend Zeit nehmen Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um das Fahrzeug in Ruhe zu begutachten. Eine gründliche Besichtigung ist der erste Schritt auf dem Weg zu einem erfolgreichen Gebrauchtwagenkauf.
- Eine fachkundige Begleitung zur Besichtigung mitnehmen Es kann äußerst hilfreich sein, eine Person mitzunehmen, die sich gut mit Autos auskennt. Eine zusätzliche Meinung und Fachkenntnis können dazu beitragen, potenzielle Probleme zu erkennen.
- Das Fahrzeug auf Unfallschäden überprüfen Eine genaue Untersuchung des Fahrzeugs auf Anzeichen von Unfallschäden ist von entscheidender Bedeutung. Schauen Sie nach Verformungen, Farbunterschieden und anderen Hinweisen auf mögliche Unfälle.
- Den Kilometerstand sorgfältig prüfen Der Kilometerstand ist ein wichtiger Indikator für den Zustand eines Gebrauchtwagens. Vergewissern Sie sich, dass der Kilometerstand glaubwürdig ist und zu den Aufzeichnungen passt.
- Die Gebrauchtwagen-Papiere gründlich lesen Lesen Sie alle Dokumente, die mit dem Fahrzeug geliefert werden, sorgfältig durch. Stellen Sie sicher, dass die Wartungshistorie, die Zulassungspapiere und andere Unterlagen in Ordnung sind.
- Eine ausgiebige Probefahrt machen Eine Probefahrt ist unerlässlich, um das Fahrzeug in Aktion zu erleben. Achten Sie auf Geräusche, Vibrationen und das Fahrverhalten. Testen Sie alle Funktionen und die Bequemlichkeit des Fahrzeugs.
- Auf Ihr Bauchgefühl hören Am Ende ist Ihr Bauchgefühl oft ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung. Wenn etwas nicht stimmt oder Sie sich unwohl fühlen, sollten Sie dies ernst nehmen. Vertrauen Sie Ihrem Instinkt.
Sie möchten sich vor dem Kauf Ihres Fahrzeugs über die Höhe der Kfz-Steuer informieren?
Dann nutzen Sie doch einfach den Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums. Nach Eingabe einiger fahrzeugbezogener Daten erhalten Sie die voraussichtlich anfallende Höhe der zu zahlender Kfz-Steuer.
Hier gelangen Sie zum Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums: ➡️ Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums
Download: Formulare
Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
Für Anmeldungen auf minderjährige Fahrzeughalter
Formular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB1
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1
Formular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB2
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2